AGB’s

FIRSTWAY – Termintransporte e.K.
the direct cargoline
Express-Service europaweit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsbeschreibung

Die Fa. Firstway -Termintransporte e.K. (nachfolgend FWT) genannt, befördert alle Sendungen regional , national und europaweit innerhalb des genannten Termins, für deren zeitliche Einhaltung im Einzelfall keine Gewähr übernommen werden kann.

2. Lieferungsumfang

FWT verpflichtet sich alle ausgehändigten Sendungen sorgfältig und im vollen Umfang an den Adressaten weiterzuleiten, ohne daß dabei ein Schaden zustande kommt. Sie ist weiters verpflichtet bei Sendungen bei deren schon ein Schaden oder eine Unvollständigkeit vorliegt ausdrücklich dem Kunden darauf hinzuweisen. Sendungen für Fahrzeuge die ein Maximalgewicht deren üblichen Nutzlast überschreitet, werden im Regelfall für dafür geeignete Fahrzeuge ersetzt. Waren und Geräte im Wert von mehr als 50.000,– € müssen im besonderen Maße versichert sein. Weiter behält sich FWT vor, bei Schäden die vor der Übergabe, oder durch ungenügend geschützter Verpackung während der Beförderung durch dritte Personen verursacht werden, die Haftung an den Auftraggeber weiter zureichen. Von der Beförderung ausgeschlossener Sendungen sind:

a) lebende oder sterbliche Überreste von Tieren
b) Beförderungen denen nationale und internationale Gefahrenvorschriften       unterliegen
c) Geld, Edelmetalle, Wertpapiere aller Art
d) Kunstgegenstände, Schmuck, Münzen, Unikate *
e) Gegenstände von schwer schätzbaren oder ungewöhnlichen Wert *

*in Ausnahmefällen nur bei besonderem Versicherungsschutz und/oder individueller Absprache durch Gegenkennzeichnung des Auftraggebers.

3. Haftung

FWT haftet für Schäden die bei Abholung, Beförderung und bei Übergabe aufgetreten sind. Entstandener Schaden durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Schäden die vor oder nach Aushändigung entstehen sind dabei auch ausgeschlossen. Eine Haftungsbeschränkung tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz der von FWT berufener Vertreter oder Erfüllungsgehilfen in Kraft. Die Haftung der Schäden am beförderten Gut ist bis zu dem zulässigen Wert von 50.000,– € beschränkt. Bei Lieferungen über dem beförderten Wert, muß eine für den Transport spezielle Versicherung eintreten. Bei nicht termingerechter Lieferung oder schuldhafter in Verzug geratener Lieferung bei dem den Kunden ein Verlust entsteht, wird eine angemessene Schadensersatzzahlung bis zu maximal 1000,– € vereinbart. Ein Haftungsausschluß ist gegeben, wenn höhere Gewalt vorliegt, also bei Krieg, Unwetter oder politische Aufstände.

4. Preise

Für die Beförderung von Sendungen gilt die allgemeine Preisliste von FWT oder speziell eine für den Kunden individuell vereinbarte Preisabsprache. Etwaige Zuschläge wie Zoll, Vignettengebühren etc. bleiben vorbehalten.

5. Zahlungsart

Der Kunde, wenn nicht anders vereinbart, erklärt sich damit einverstanden die monatliche Rechnung innerhalb von 14 Werkstagen per Scheck, Überweisung oder Lastschrifteinzug nach Erhalt zu entrichten. Wechsel oder Schuldverschreibungen werden nicht akzeptiert.

6. Zahlungsverzug

Tritt ein Zahlungsverzug ein, kann eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € je Mahnung gefordert werden. Sollte nach mehrmaligen Bemühungen eine Zahlung ausbleiben behält sich die FWT das Recht vor, erst bei Zahlung Sendungen auszuhändigen. Verstreicht auch die letzte Frist den im Mahnschreiben angegebenen Zahlungstermin sind die üblichen gesetzlichen Kosten mit zutragen.

7. Allgemein

Die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln im Auftrag von FWT auf eigene Rechnung und sind daher verpflichtet, durch ihr Auftreten den guten Ruf und das Ansehen dessen Kunden und Dritten gegenüber nicht zu schädigen.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt München.